© BI-DELL / Stand 28.07.2020

 


21.01.2022  Hinweise der BI-Dell in eigener Sache

Seit einiger Zeit "2020 bis heute" wurden von der Stadt Aachen keine neueren bzw. detaillierteren Karten bzw. Pläne mehr zu den städtischen Planungen zur Richtericher Dell veröffentlicht.

Daher bitten wir die von uns auf dieser Web-Seite veröffentlichten Karten und Skizzen stets nur unter dem Stand der angegebenen Datumsangaben zu betrachten und zu bedenken, dass die Kartendarstellungen nicht mehr unbedingt den aktuellen Planungen der Stadt Aachen entsprechen können.


Achtung: VERFAHRENSENDE !!!

Die FNP-Änderungsverfahren Nr. 128 und 131 werden laut Schreiben des OB vom 22.05.2019 auf eine Frage der BI Dell im Rat am 08.05.2019 nicht mehr weiter verfolgt und geht im "neuen" Flächennutzungsplan Aachen*2030 auf.

A) Verfahrensstände

2020

In der Sitzung der BV06 am 13.05.2020 wurde bei der Sachstandsvorstellung zur Baustraße Richtericher Dell der folgende Sachstand als letzte Stand der Planung bzw. der Weisheit letzter Schluss vorgestellt:

 

  1. Das bedeutet, dass die Zufahrt zum Baugebiet Richtericher Dell über die BAB A4 erfolgen soll bis kurz hinter der Grenze dann Abfahrt Bochholz an der Tanke. Dann über die Felder Richtung Silberpatweg, Vetschauer Weg, Banker Feld Straße zur Baustelle DB-Unterfahrung nordwestlich der DB. 
  2. Die Abfahrt soll umgekehrt über Banker Feldstraße, Vetschauer Weg, Silberpatweg, Avantisallee, Kreisel, Autobahn Simpelfeld-Heerlen und dann Auffahrt auf die Autobahn (BAB A4) Richtung Aachen erfolgen.
  3. Hierfür müssten mehrere "Wege" mit wassergebundener Decke (Feldwege) für Begegnungsverkehr mit über 30 t Tragkraft erheblich ausgebaut werden, so dass die Kostenschätzungen der BI-Dell von 2016 in jedem Fall erreicht bis sogar weit übertroffen werden würden.
  4. Auch bestehende Straßen (Vetschauer Weg müssten für Begegnungsverkehr und entsprechende Lasten kostenträchtig ausgebaut werden.
  5. Na denn mal Prost; einzig die Horbacher Straße bliebe verschont.

 

 

2017

- Ursprünglich war die Baustraße nur von der BAB A4 bis in den ersten Bauabschnitt (BP 950) geplant

- Seit 2017 soll die Baustraße nun von der BAB A4 über den geplanten ersten Bauabschnitt und dann auf der Spur der geplanten Erschließungsstraße bis zur geplanten Unterführung unter die DB Strecke verlängert werden, um diese Seite der Bauarbeiten auf der geplanten Erschließungsstraße durchführen zu können.

- Pläne hierzu existieren nicht, nur eine textliche Erwähnung in der Beschlussvorlage zur Variantenentscheidung.


B) Unterlagen der Stadt Aachen

Hier finden Sie einzelne Texte der Stadt zur Baustraße: BAB A4: Baustraße BAB

HINWEIS:

- Die Stadt Aachen hat bisher noch keine öffentlichen Unterlagen vorgelegt.

- Die Stadt Aachen will Unterlagen erst bei der Offenlage des Bebauungsplans für die Erschließungsstraße vorlegen

- Wenn endlich Unterlagen vorliegen, werden wir darauf eingehen.


C) Kritische Anmerkungen zur Baustraße Richterich erster Bauabschnitt - BAB A4

-wenn im Parallelverfahren mit der Änderung des FNP durchgeführt- 

2020

 

 

2019

- Außer Diskussionsbeiträgen zu diesen Planungen für eine Baustraße gibt es weiterhin bis heute keine konkreten Planungen.

- Es ist lediglich anzumerken, dass diese Baustraße erheblich teurer werden wird als von uns 2013 angenommen.

- Zudem werden durch die erforderliche neue Verkehrsführung mit Überquerung der Horbacher Straße zu extremen Verkehrsbehinderungen im Verkehr zwischen Horbach und Richterich führen

- Nach den Angaben der letzten Verkehrszählung 2015 (Richterich und Umgebung) ist die Ortsdurchfahrt Richterich mit weniger als 4.500 Fahrzeugen pro Tag nur gering belastet, weswegen eine "Ortsumgehnungsstraße" nicht erforderlich ist.

- Die Erschließungsstraße ist nicht im Verkehrswegeplan NRW / BUND aufgenommen worden.

- Die geplante Baustraße BAB A4 bis zur geplanten Unterführung der Erschließungsstraße unter die DB Strecke ist somit nur für die Erschließungsstraße erforderlich und ihr Bau somit nicht sicher.

 

2013

 

Inhaltsverzeichnis

01 Baubeginn

02 Baustraßenvarianten

03 Zufahrten ins Baugebiet erster Bauabschnitt

04 BAB-Anschluss

05 Kosten der Baustraße

06 Verfahrensstand zur UVP

07 Luftverunreinigung

01 Baubeginn

Eine Baustraße zwischen der BAB A4 (Zollzufahrt) und dem ersten Bauabschnitt Richtericher Dell kann erst gebaut werden, wenn der Bebauungsplan BP 950 rechtskräftig geworden ist. Die Baustraße muss dort als Bauhilfsmaßnahme aufgeführt, vollständig beschrieben und beschlossen werden.

Zustände wie diese gilt es zu verhindern; Was würde wohl bei Gegenverkehr passieren? 

((C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL)

Der Bauablauf muss im BP rechtsverbindlich (und damit einklagbar) festgelegt werden. Hier sind auch Baustraßen ausreichend darzustellen und zu beschreiben (Verlauf, Befestigung, Lastenklasse, Imissionsschutz etc.). Wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar ist, dann darf auch kein BP genehmigt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die BI-Dell freie Einsicht für alle Bürger in das einzige vorhandene Verkehrsgutachten von 2007 gefordert. Das Planungsamt hat nach mehrfachem Schriftwechsel mit der BI-Dell daraufhin das Verkehrsgutachten von 2007 am 26.09.2013 endlich in das Ratssystem eingestellt.

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02 Baustraßenvarianten

Zurzeit ist noch kein genauer Verlauf der geplanten Baustraße veröffentlicht worden. Es sind nur Planspiele mit unterschiedlichen Trassen für die Baustraße bekannt.

Diese Variante vom 16.11.2011 sah den Bau eines BAB-Behelfsanschlusses vor, für den eine Abfahrt aus Richtung Aachen um das Schmutzwasserbecken herum zum Vetschauer Weg geplant war.

Die Auffahrt auf die BAB sollte über die Zollzufahrt erfolgen.

Pläne hierzu wurden im Vorentwurfsstadium nur am 16.11.2011 im Ratsinformationssystem eingestellt aber bisher in der weiteren Planung noch nicht veröffentlicht.

2020

(C) 2011 Aus PPP Stadt Aachen in BV06 am 13.05.2020)

2017

(C) 2011 Stadt Aachen in Ratsvorlage Top Ö6 am 16.11.2011)

Eine Baustraße von der BAB bis zum Lütterbüschgen wird viel Verkehr aus dem Bereich Laurensberg und Vetschau sowie Alt-Richterich, Kohlscheid und Uersfeld anziehen.

Lieferanten und Baufahrzeuge werden, nicht zuletzt auch wegen nicht vorhandener NAVI-Einträge der behelfsmäßigen BAB-Abfahrt, sicherlich durch diese Ortsteile fahren bzw. geleitet. Das wird zu erheblichem, zusätzlichem Gefährdungspotential in diesen Stadtteilen führen. Ob hier die in Betracht gezogenen Strafen für die Bauunternehmer wirksam sind und "Falschfahrer" abschrecken sei dahingestellt.

Der heutige Zustand des Vetschauer Wegs in Richterich ab dem westlichem Ortseingang lässt viele "Wünsche" offen. Der Vetschauer Weg ist ein Weg i.e.S., der keinen zusätzlichen Baustellenverkehr mehr aufnehmen kann, wie die unten stehenden Bilder unterstreichen. Zudem würden die Verkehrshemminseln den LKW Begegnungsverkehr völlig lahmlegen.

Busse im Begegnungsverkehr "mit Bürgersteigbenutzung" auf dem Vetschauer Weg

 

(C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL

Verirrter LKW auf dem Vetschauer Weg

     

 

(C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL

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03 Zufahrten ins Baugebiet erster Bauabschnitt

Es sind mehrere Varianten für eine Zufahrt in das eigentliche Baugebiet des ersten Bauabschnitts denkbar.

Variante 1: Möglicher Baustraßenabzweig Lütterbüschgen (Bauabschnitt-1)

(C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL

Variante 2: Möglicher Baustraßenabzweig Bunker (Bauabschnitt-1) über die Flächen von Bauabschnitt-2:

Variante 2a: Baustraße parallel zum Vetschauer Weg

(C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL

Variante 2b: Baustraße = Vetschauer Weg mit Abzweig am entsorgten Bunker

(C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL

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04 BAB-Anschluss

Laut Aussage der Stadt Aachen ist kein regulärer Ausbau des provisorischen BAB-Anschlusses vorgesehen. Was nicht ist, kann noch werden!

Hierzu hat die BI-Dell einen Bürgerantrag bei der Bezirksvertretung gestellt, der die Stadt Aachen rechtswirksam verpflichten sollte, diesen Anschluss auch tatsächlich nach Ende bereits des ersten Bauabschnittes zurückzubauen, falls es zur Bauausführung kommen sollte.

In den Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren ist mehrfach zu erkennen, dass ein BAB-Anschluss auf deutscher Seite für AVANTIS gewünscht wird. Hier liegen wohl weiterhin Begehrlichkeiten vor.

Da der Bürgerantrag Nr.2 der BI-Dell am 6.11.2013 in der Bezirksvertretung zu einer Anregung degradiert wurde, wird die BI-Dell den Antrag zum Rückbau des BAB-Anschlusses als Einwendung in die Bürgerbeteiligung bei der Offenlage einbringen.

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05 Kosten der Baustraße

Das Verkehrgutachten 2007 sieht Straßenbaukosten für das Baugebiet Richtericher Dell von ca. 12,5 Mio € vor, wobei die Kosten für die DB-Unterfahrung nur 0,35 Mio € ausmachen sollen, was sicherlich exorbitant zu tief gegriffen ist.

Genaue bzw. zumindest gut abgeschätzte Kostenvoranschläge will die Stadtverwaltung auch auf mehrfache Nachfrage der Bürger und der Parteien im Planungsauschuss nicht bekannt geben, da angeblich die Planungstiefe noch nicht ausreicht. Das ist seltsam vor dem Hintergrund, dass der Bautermin schon auf die nahe Zukunft veranschlagt ist. Kein Häuslebauer würde zuerst das Haus hochziehen und danach erst die Kosten kalkulieren; seltsam!

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die Stadtverwaltung zwar öfters in Aussicht gestellt, jedoch bisher noch keine vorgelegt. Vor dem Hintergrund "mauer" Kassen der Stadt Aachen ist es zudem verwunderlich, dass sogar Politiker betonen, dass die Stadt nicht nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgehen kann, sondern auch andere Interessen verfolgen muss; es fragt sich, welche das sind.

Einen Überblick über die zu erwartenden Kosten, besser wohl: "Verluste" bei der geplanten Bebauung der Richtericher Dell findet sich auf dieser WebSeite der BI-Dell unter <Projektkosten>.

Wie will die Stadt diese Kosten bzw. Verluste finanzieren? Doch wohl nicht durch Grundsteuererhöhungen; oder?

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06 Verfahrensstand zur UVP

             (erster Bauabschnitt, gesamtes Gebiet, Umgehungsstraße und Baustraße)

Für die Umgehungsstraße ist laut Aussage der Stadt Aachen die Umweltverträglichkeitsstrudie (UVS) erstellt. Ergebnisse liegen anscheinend schon vor, sollen aber trotz mehrfacher Nachfrage der BI-Dell erst bei der Offenlage zur Verfügung gestellt werden. Das ist nun nicht sehr bürgerfreundlich sondern eher bürgerfeindlich.

Eine UVP (Prüfung) soll bezüglich des FNP-Verfahrens laut Aussagen der Stadt erst für die Änderung des gesamten Flächennutzungsplan von 1980 der Stadt Aachen und erst dann für das Gesamtgebiet der Richtericher Dell daraus abgeleitet werden. Das kann noch Jahre dauern. Bis dahin wäre der erste Bauabschnitt bereits fertig, falls er ohne diese Unterlage vorab genehmigt werden sollte.

Der Umweltbericht ist jedoch zwingend bereits für den FNP-Antrag erforderlich. Ergebnisse für den ersten Bauabschnitt liegen aber noch nicht vor.

Daher forderte die BI-Dell im Bürgerantrag Nr. 1, dass die angeblich nicht zu umgehende Parallelbearbeitung von FNP-Änderung und BP aufgehoben wird, und die Verfahren formal und zeitlich getrennt werden. Von der Stadtverwaltung und der Bezirksvertretung wurde im Dezember 2013 dieser Antrag zu einer Anregung herabgestuft und damit formell

abgelehnt.

Die BI-Dell besteht darauf, dass die Ergebnisse des Umweltberichtes sofort nach Erstellung zu veröffentlichen sind; auch über das Ratsinfo-System.

Für die Baustraße sei laut Aussage der Stadt Aachen keine UVP oder UVS erforderlich, obwohl sie weit aus dem Bebauungsgebiet und auch auf das Gebiet der Gemeinde Laurensberg hinausreicht.

Dies kann nur bedeuten, dass als Baustraße öffentliche Straßen benutzt werden sollen, wie in Variante 1 beschrieben. Der mittlerweile als Variante 2 angedachte "Kreisverkehr" bei der Anfahrt von der BAB über die Niederlande, Avantis, den Silberweg und den Vetschauer Weg und bei der Wegfahrt über den Vetschauer Weg zur BAB-Unterführung verläuft jedoch nicht nur auf öffentlichen Straßen bzw. bedingt erhebliche Eingriffe durch Straßenausbau, die mit keiner Umweltstudie oder -prüfung untersucht worden sind. 

Eine Lösung ist somit lange noch nicht gefunden.

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07 Luftverunreinigung und Feinstaubbelastung

Durch den Bau und nach Bauabschluss wird durch den vermehrten Verkehr im Neubaugebiet und auf der Umgehungsstraße die Luftverunreinigung und die Feinstaubbelastung im Gebiet Richterich und in Aachen insgesamt erhöht.

Ggf. werden durch die Mehrbelastung auch Umweltzonen erforderlich.

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