Risiken - Threats

(C) BI-Dell, Stand 30.10.2019

 

Risiken:

  1. PROGNOSERISIKO - Die bisher erstellten Prognosen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwickllung (1997, 2005, 2008, 2011, 2014, 2018) sind nicht eingetroffen, weil sie nicht neutral und wissenschaftlich fundiert waren sowie nicht immer wieder kritisch hinterfragt wurden. Somit sind neue, thematich optimierte, politisch-normative bzw. Gefälligkeitsprognosen zur Bevölkerungsentwicklung, AVANTIS-Entwicklung, CAMPUS-Entwicklung, Arbeitsplatzentwicklung etc. von vornherein wie alle statistischen Aussagen sehr skeptisch zu sehen. Seit 2016/ 2017 schreibt der neue Landesentwicklungsplan LEP NRW 2017 ein einheitliches Ermittlungsverfahren (IT-NRW) vor, was aber von der Stadt Aachen z.B. für den Entwurf des Flächennutzungsplans Aachen*2030 nicht angewandt wird.
  2. KOSTENRISIKO - Sehr teure und damit auch immer teurer werdende Erschließungskosten durch den erforderlichen Neubau der Erschließungsstraße mit Überquerung des Naturschutzgebietes Amstelbach, Unterquerung der zweigleisigen Bahntrasse Aachen-Mönchengladbach und Parallelverlauf sowie Kreuzung mehrerer Gasleitungen der E.ON und der STAWAG. Der Abzweig bindet an die Roermonder Straße als städtische Straße an. Damit sind schon mehr als 6 Kreuzungspartner "im Boot".
  3. WIRTSCHAFTLICHKEITSRISIKO - Da bisher keine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung seitens der Stadt vorliegt, können Kostensteigerungen zurzeit noch verschleiert werden, da kein Vergleichsmaßstab vorhanden ist. Aus heutiger Sicht ist eine Kostenneutralität nur für durch die verkäuflichen Grundstücke bei Verkaufspreisen von annähernd 2.500 €/m² zu erzielen; bei derzeit ca. 200 €/m² wird das Defizit im zweistelligen Millionenbereich liegen. (Stand 2019: bereits -80.000.000 € Defizit statische Betrachtung)
  4. VERKAUFSZEITRISIKO - Verkauf der Grundstücke und Neubau der Häuser kann sich über Jahrzehnte hinziehen bis die zerstörte Fläche als Stadtteil erkennbar wird, wenn nicht sogar eine Wüstung mit lediglich einem Anbau von Solarmodulen wie im Gewerbegebiet AVANTIS entsteht. Ein solche langsame Entwicklung verusacht weitere finanzielle Defizite. (Dynamische Betrachtung)
  5. EMMISSIONSRISIKO - Emissionserhöhungen, die letztendlich auch zur Einrichtung der Umweltzone geführt haben.
  6. BELASTUNGSRISIKO - Erhöhung der Lärmbelastung, Feinstaubbelastung, Geruchsbelastung und Abgasbelastung in ganz Richterich, Horbach, Bank, Laurensberg bis hinunter nach Aachen.
  7. LÄRMRISIKO - Auch nach Realisierung der Umgehungsstraße ergibt sich keine Vermeidung des Verkehrs über die den Ortskundigen bekannten Straßen (Horbacher Straße, Vetschauer Weg, Laurensberger Straße, Rathausstraße, Brunnenstraße usw.), da sich jeder Bürger immer den kürzesten Weg sucht; die Verkehrsbelastung dieser Anwohner wird sich ggf. sogar erheblich erhöhen.
  8. VERKEHRSINFARKTRISIKO - Unkalkulierbarer Anstieg des Verkehrsaufkommens in Horbach, Richterich Nord in den Randbereichen der Siedlung Schönauer "Friede", auf der Kohlscheider Straße und entlang der gesamten Roermonder Straße vom Zentrum Richterichs bis ins Zentrum Laurensberg.
  9. ZUSATZVERKEHRSRISIKO - Neubaugebiete im Außenbereich erzeugen hohen Arbeits-, Einkaufs- und Individualverkehr in der gesamten Stadt Aachen, der nur zu einem geringen Teil ökologisch abgefedert werden kann. Zudem wird eine Erschließungsstraße weiteren Verkehr aus den umliegenden Bereichen bis in die Niederlande hinein anziehen.
  10. KLIMASCHÄDIGUNGS- und KLIMAERWÄRMUNGSRISIKO - Verlust der Klimakühlfunktion des natürlich gewachsenen Bodens, die auch bei einer gesamtheitlichen Ausbildung der Richtericher Dell als Klimaschutzsiedlung nicht annhähernd ersetzt werden kann. Zestörung von großen Kaltluftentstehungsgebieten, Klatluftbahnen und Kaltluftanreicherungsgebieten.
  11. BERGSCHADENSRISIKO - Unter der Richtericher Dell ist bis zum zweiten Weltkrieg Bergbau in Oberflächennähe (200 bis 400 m unter Gelände) in den Konzessionen "Neu Laurweg" und "Melanie" umgegangen. Die Ost-West verlaufenden Dellen sind die sichtbaren Folgen der Stollen- und Abbauverbrüche der Bergwerke. In Heerlen und Würselen sind vor kurzem noch Häuser aufgrund von Bergbaufolgeschäden aus dieser Zeit plötzlich und nicht vorhersehbar eingebrochen.
  12. ERDBEBENRISIKO - Richterich liegt in Erdbebenzone 3, Untergrundklasse R und somit in einem seismisch aktivem Bereich, an den die Gebäude statisch angepasst werden müssen.  
  13. INVESTITIONSBLASENRISIKO - Mögliche Entstehung einer Investitionsruine mit kompletter und nicht reversibler Landschafts- und Bodenzerstörung durch den Bevölkerungsrückgang (demographischer Wandel) und fehlende Käuferschichten (ähnlich AVANTIS: breite leere Straßen durch Rüben- und Maisfelder! sowie CAMPUS Melaten: leblose Erschließungsstraßen auf Rübenäckern, Brache Campus West, Brachen in Gewerbegebiten Eilendorf und Brand etc.).
  14. HEUSCHRECKENRISIKO - Da die Stadt Aachen +/- Pleite ist, wird es bei der Erschließung der einzelnen Cluster zum Verkauf an Großinvestoren und Bauträger kommen, die die kleineren Aachener Subunternehmer dann finanziell ausgequetschen werden, da die Geschäftsmodelle voneinander abweichen (mehr Arbeit bei den Kleinen durch weniger Bezahlung von den Großen).
  15. VEARMUNGSRISIKO - Verarmung einer schönen Landschaft durch kasernenartigen Stadtteilneubau mit neuzeitlicher Stadtmauer, kaum individueller architektonischer Spielraum der eigentlich dörflichen Struktur von Richterich.
  16. VERÖDUNGSRISIKO - Verödung des Stadtkerns von Aachen, weil durch das Baugebiet Richtericher Dell der Druck auf eine sinnvolle Revitalisierung innerstädtischer Brachflächen und Baulücken abnimmt.
  17. VERSCHACHTELUNGSRISIKO - Da eine fachlich-sachliche, sowie formale Kontrolle im Sinne eines Qualitätsmanagement bei der Stadt Aachen nicht konsequent erfolgt bzw. erkennbar ist, sind die Planungen aus den unterschiedlichen Quellen der Verwaltung und Ausschüsse nicht durchgreifend koordiniert, wodurch sich viele Vorgänge verschachteln bzw. aus dem Ruder laufen können.
  18. PLANUNGSZEITRISIKO - Aufgrund vieler divergierender oder paralleler Planungsäste kann Doppelarbeit sowie dadurch bedingte Zeitverschwendung zu erheblichen aber vermeidbaren Kostensteigerungen führen. Zudem wurden bisher die Auswirkungen der Vorgaben aus dem neuen LEP NRW noch nicht in alle Planungen eingearbeitet: z.B. Siedlungsmonitoring, Bedarfsnachweise, Höchstspannungsfreileitungen etc..

 

 

 

 

 

 

(wird weiter von der BI-Dell bei den sich sicherlich noch einstellenden weiteren Risiken ergänzt)