© BI-Dell / Stand 30.07.2019

Argumente der BI-Dell zur Umwelt- und Resourcenschonung sowie zum Landschaftsschutz

Inhaltsverzeichnis:

01. Stadt: Landschaftsplan

02. Schutzgut Boden und schutzwürdige Böden

03. Boden und Klima

04. Vernichtung fruchtbarster Ackerböden in der Dell

05. Verlust landwirtschaftlicher Fläche

06. Nicht mögliche, ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser

07. Ausgleich der Eingriffe

08. Weiterer "Flächenfraß" durch die Entwicklung der Dell

09. Fehlplanung Avantis, auch hier unnötiger und immenser "Flächenfraß"

01. Stadt: Landschaftsplan

Die Stadt vollzieht schon im Antrag zur Flächennutzungsplanändeung 128 die Änderung des Landschaftsplanes und der bestehenden Eintragungen, da der Bebauungsplan (wohl durch Nichtbeachtung bzw. Außerkraftsetzungen vorhandener Festlegungen) neue rechtlich relevante Fakten schaffen wird.

BI-Dell zu: Landschaftsplan

NABU-Meinung

Grundsätzlich hat der NaBu in seiner Stellungnahme zur Planung vor dem Termin zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung FNP 128 und BP 950 keine Einwendungen allein aus artenschutzrechtlicher Sicht.

In seiner Stellungnahme weist der NaBu aber zusätzlich auf viele andere Punkte zur Beachtung hin, die außerhalb des Artenschutzes liegen. Der NaBu will sich zur Umgehungsstraße noch gesondert äußern.

Landschaftsbild entlang der Horbacher Straße nach Richterich

((C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL)

Merke:  Nebenkriegsschauplätze und Salamischeibchen dürfen der Stadt Aachen nicht erlaubt werden. Es muss eine gesamtheitliche Behandlung der Änderungen des FNP verfolgt werden, incl. aller erforderlichen und geplanten Projekte in der Richtericher Dell (keine Zerstückelung!).

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02. Schutzgut Boden und schutzwürdige Böden

Die bodenschutzrechtlichen Regelungen im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 1998), in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, 1999) und dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW, 2009) behandeln auch die in die Zukunft gerichtete Vorsorge gegen schädliche Einwirkungen auf einzelne Bodenfunktionen oder den Boden als Ganzes. 

Mit der Bodenschutzklausel (§1a BauGB) ist auch der sparsame und schonende Umgang mit Boden festgeschrieben. Eine zusätzliche Schutzanforderung „für Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen“ beinhaltet § 1 Landes-Bodenschutz-Gesetz NW. Hinsichtlich des Instrumentariums zum Bodenschutz sei auch auf den Aachener Leitfaden zur Bodenfunktionsbewertung verwiesen. Wesentlich für den flächenhaften Bodenschutz ist das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung und die Steuerung und Lenkung der Planung auf weniger wertvolle Böden.

Die Vertreterin der Unteren Bodenschutzbehörde wies in der Veranstaltung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 15.01.2013 in Schloss Schönau darauf hin, dass in diesem Bereich nach der Bodenfunktionskarte der Stadt Aachen als sehr schutzwürdig eingestufte Böden vorliegen.

Böden bilden sich nicht in menschlichen Zeiträumen von ca. 85 Jahren, sondern in geologischen Zeiträumen von 10.000 bis über 100.000 Jahren; das sind Jahrtausende.

Beispielbodenprofil Richtericher Dell

(Hochscholle südwestlich des Baugebietes)

Lößlehm und Löss sind im Planungsbereich in der Tiefscholle östlich des Richtericher Sprungs erheblich mächtiger ausgebildet

((C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL)

Durch die vorgesehenen Planungen werden durch Bodenaushub und Versiegelung ca. 50 % dieser schutzwürdigen Böden dauerhaft vernichtet und die Bodenfunktionen der restlichen 50 % grundlegend durch Spiel- und Erholungsflächen, Versickerungsflächen etc. wesentlich verschlechtert. Sie werden in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr zu gebrauchen sein (Grün- und Versickerungsflächen sind kein Acker).

Merke:  Eine Außenentwicklung sollte nur noch die aller-allerletzte Lösung für die Ausweisung von Bauplätzen sein; besonders wenn die Fläche so wertvoll ist, wie die Dell (§§ 1,1a,2,2a, 35 etc. BauGB).

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03. Boden und Klima

Modell Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell: gestern und heute

Unversiegelter Boden und Klima stehen in enger Wechselbeziehung. Böden sind von jeglichen Klimaänderungen unmittelbar betroffen, wirken aber demgegenüber aktiv und überwiegend positiv bei der Klimabildung mit.

Eingriffe und klimabedingte Veränderungen der Bodeneigenschaften haben wiederum Auswirkungen auf das lokale Klima zur Folge.

Versiegelte Böden können das klimarelevante Gas Kohlendioxid nicht mehr speichern. Unversiegelte bewachsene Böden können Kohlendioxid binden haben zudem eine Kühlungsfunktion. Dadurch sind sie für das Mikroklima und zur Verhinderung der Klimaerwärmung extrem wichtig. Versiegelung bedeutet einen Beitrag zur anthropogenen Klimaerwärmung, dagegen ist Entsiegelung ist ein Beitrag zur Klimanormalisierung.

(Basisplan Stadt Aachen Rahmenplanung, ergänzt BI-Dell)

 

(Basis: Planungsunterlagen der Stadt Aachen, Ergänzungen: BI-Dell)

(Basisplan Stadt Aachen, ergänzt BI-Dell)

(Basis: Bewerbungsunterlagen der Stadt Aachen 100 Klimaschutzsiedlungen NRW, Ergänzungen: BI-Dell)

Merke:  Die wichtigen klimarelevanten Bodenfunktionen von natürlich gewachsenen Böden können auch durch die beste „Klimaschutzsiedlung“ nicht ausgeglichen sondern nur verschlechtert werden. Klimaschutzsiedlungen sind sinnvoll auf versiegelten Flächen und anderen Brachen, wo sie eine deutliche Aufwertung dieser Flächen sein können. Als Ersatz für intakte Umweltverhältnisse taugen "Klimaschutzsiedlungen" jedoch nicht.

Zudem wird als Maß beim „Klimaschutz“ fast durchweg nur CO2 berücksichtigt und keine weiteren Parameter und Funktionen wie beispielsweise deren Kühlungsfunktion.

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04. Vernichtung fruchtbarster Ackerböden in der Dell

"Börde-" bzw. "Bodenzerstörung"

Bei einer Umsetzung der Planung „Richtericher Dell“ würden ausgedehnte Flächen mit wertvollsten und fruchtbarsten Ackerböden (Parabraunerden, Ackerzahl gemäß Angaben der Stadt Aachen 80 von 100) dauerhaft und unumkehrbar vernichtet.

Die Siedlungserweiterung wird also zu Lasten von natürlich gewachsenen Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit und hohem klimakühlendem Wasserspeichervermögen erfolgen und damit gehen wertvollste Böden für die Nahrungsmittelproduktion incl. ihrer Klimaschutzfunktion verloren.

((C) P.Philippen-Lindt, BI-DELL)

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05. Verlust landwirtschaftlicher Fläche

4,4 Millionen Brötchen pro Jahr weniger

Im Gebiet der Stadt Aachen gingen in den Jahren 2000-2011 insgesamt 277 Hektar urbane landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren. Das entspricht einem Verlust von insgesamt 9 landwirtschaftlichen Betrieben durchschnittlicher Größe (30 Hektar nach LANUV NW).

Die derzeit in Deutschland landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 50%) reicht schon heute nicht mehr aus, um den Verbrauch an landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland zu decken (Umweltbundesamt –UBA-).

Der weltweite Verlust an fruchtbaren Böden (insbesondere durch Versiegelung) und die wachsende Weltbevölkerung ist lange unterschätzt und erst jetzt als die Herausforderung des 21. Jahrhunderts erkannt worden (EU). Ein Umdenken im Umgang mit unserer natürlichen Lebensgrundlage und der nicht erneuerbaren Ressource „Boden“ ist dringend geboten. Dem trägt auch schon die Novelle des Baugesetzbuches (2011) u.a. in §1a und §35 Rechnung, sowie alle weiteren Novellen (zuletzt 6/2013). Auch im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) für NRW wird dem Bodenschutz eine viel höhere Bedeutung zugemessen als bisher üblich.

In Zahlen bedeutet das für die Dell etwa, dass in Zukunft viele landwirtschaftliche Produkte nicht mehr in der Dell wachsen bzw. produziert werden können, sondern von weit her antransportiert oder auch eingeflogen werden müssten (z.B. Bohnen aus Ägypten, Brötchen aus Kenia etc.).Diese Befürchtung wird auch im aktuellen Umweltbericht NRW 2013  besonders hervorgehoben und betont.

Die Dell kann auf der von der Stadt Aachen angegebenen Fläche von ca. 37 ha im Mittel pro Jahr:

ca.  4.440.000 Brötchen                                             oder:

ca.     440.000 Kartoffeltüten à 2,5 kg                     oder:

ca.  4.000.000 kleine Portionen Pommes Frittes oder:

ca.     399.960 kg Zucker                                            oder:

ca.       71.996 Portionen Popcorn                           oder:

ca.     179.991 Kohlköpfe

produzieren, womit zwischen 10.000 und 30.000 Personen mit dem jeweiligen Produkt versorgt werden können (d.h. ganz Richterich). Daneben wird noch Stroh sowie Heu für die Pferde- und Rinderhaltung produziert.

Für die tatsächlich anzusetzende Fläche von ca. 60 ha verdoppeln sich die vorstehenden Zahlen.

Merke: Vorsorgender Bodenschutz ist aktive Verhinderung von Hungersnöten.

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06. Nicht mögliche, wirtschaftliche, ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser

 

2018/05 keine Versickerung in der Richtericher Dell möglich

- Seenplatte entsteht erneut nach 5-jährigem Niederschlagsereignis -

In der Nacht vom 29.04.2018 auf den 30.04.2018 ereignete sich das erste mindestens fünfjähriges Niederschlagsereignis von 2018 in Richterich und im Bereich der Richtericher Dell wodurch sich die Richtericher Dell aufgrund der nicht vorhandenen Versickerungsfähigkeit der anstehenden Bördeböden eine Versickerungs-Seen-Platte bildete.

Nachdem die am 30.04.2018 entstandene Seenplatte zurückging und die vernässten Bereiche bis zum 15.05.2017 wieder angetrocknet waren, bildeten sich einen Monat später die Seen ab dem 27.05.2018 und besonders nach dem Starkregen am 29.05.2018 durch die anhaltenden Niederschläge wieder neu aus und erreichten fast die Ausmaße der bei den Niederschlägen vom 29. April entstandenen Seen. Nach den Aufzeichnungen der Wetterstation Orsbach waren auch diese Niederschläge erneut ein mindestens ca. 5 jähriges Niederschlagsereignis.

Die Stadtverwaltung sollte endlich das Versickerungsproblem mit der ihm zustehenden hohen Wichtigkeit angehen.

Es sei daran erinnert, dass noch zu Frau Nackens Zeiten und auch noch danach die Stadtverwaltung auf politische Nachfragen auch in der Bezirksvertretung Richterich (siehe Ratsinformationssystem) geantwortet hat, dass durch den Masterplan "Wasser" 2006 alle Versickerungsprobleme gelöst worden seien.

Die konkrete als Basisgutachten bezeichnete Unterlage "Masterplan "WASSER" 2006" wurde der BI-Dell jedoch trotz mehrfacher Nachfrage über Jahre hinweg bis heute bewusst unter äußerst fadenscheinigen Begründungen in bürgerfeindlicher Weise vorenthalten.

Ein solches Vorgehen ist nicht nur "verdächtig" sondern auch lächerlich, da die BürgerInnen letztendlich die Kosten für das Gutachten getragen haben und ein Recht auf Einsichtnahme haben müssten. Eine solche "Geheimhaltung" ist traditionell nur in totalitären Staaten üblich.

Planung sollte mehr können als sich nur zum Büttel der Politik zu machen.

Witzigerweise wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2018, d.h. zwei Tage nach dem fünfjährigen Niederschlagsereignis und bei Bestehen der Richtericher "Versickerungs-seen-platte", vom Stadtplanungsamt ein neues Versickerungsszenario mit  einem Versickerungsbecken nordöstlich der Horbacher Straße vorgestellt, das in etwa den derzeitigen Verhältnissen an der Richtericher Seenplatte entsprach und somit sich schon jetzt wieder eine Fehlplanung abzeichnet.

Auf die zu derzeit bestehende Seenplatte angesprochen, konnte die Stadtplanung keine Angaben  und keine Aussagen dazu machen, da sie schlichtweg die aktuelle Situation vor Ort nicht kannte.

Es ist zu vermuten, dass die seit über 20 Jahren von der Stadt Aachen geplante Erschließung und Bebauung der Richtericher Dell unhbedingt "durchgezogen" werden soll und alle Gegenargumente, auch wenn sie logisch und sachlich stichhaltig sind, mit allen Mitteln nach dem Motto abgebogen bzw. weggewogen werden sollen: Kopf runter und durch".

Vielleicht entsteht im "Versickerungsbereich" in der Richtericher Dell dadurch ja bald auch ein ökologisch wertvoller Versumpfungsbereich oder ein schützenswertes Hochmoor wink.

 

2018/04 keine Versickerung in der Richtericher Dell möglich

- Seenplatte entsteht bereits bei einem 5-jährigem Niederschlagsereignis -

Ein 5-jähriges Niederschlagsereignis am 29./30.April 2018 verdeutlichte die schlechte Versickerung

Nachdem in der Nacht vom 29. auf den 30. April nach den Aufzeichnungen der Wetterstation Orsbach ein mindestens ca. 5 jähriges Niederschlagsereignis stattgefunden hat (statistische Niederschlagshöhe ca. alle 5 Jahre), staute sich das Niederschlagswasser in der Richtericher Dell zu einer Seenplatte mit drei Einzelseen und in einzelnen Gräben auf. Da der nichtversickerungsfähige Boden gesättigt war floss das Niederschlagswasser in die Geländesenken und staute sich dort auf. Die dort entstandenen Seen entsprechen in etwa den von der Stadt Aachen für die Bebauung geplanten Versickerungsseen, wobei allerdings nicht das 5-jährige sondern ein erheblich höheres 20-jähriges Niederschlagsereignis zu berücksichtigen ist. Zudem wird der Zufluss aufgrund der weitreichenden Flächenversiegelungen dann sintflutartig erheblich höher erfolgen, da keine noch so geringe Flächenversickerung in den dann bebauten Bereichen mehr stattfinden kann.

Blick von Vetschauer Weg zur Sitzgruppe am Weinweg:

30.04.2018

01.05.2018

02.05.2018

09.05.2018

 

Blick von Norden auf die Sitzgruppe am Weinweg

30.04.2018

01.05.2018

02.05.2018

09.05.2018

(alle Photos (C) 2018 BI-Dell)

Die relativ flachen Seen (Tiefe ca. 0,3 m) verschwanden erst nach ca. 8 Tagen und der feuchte wassergesättigte Boden war auch am 09.05.2018 noch an seiner Dunkelfärbung bzw. Grünfärbung durch Algen/Moose zu erkennen. Der Entwässerungsgraben zur Horbacher Straße ist, wie auch schon in der Vergangenheit bei geringeren Niederschlägen zu sehen gewesen, weiterhin am 10.05.2018 mit Niederschlagswasser gefüllt.

Blick vom Regenwasserrückhaltebecken zur Sitzgruppe am Weinweg

01.05.2018

09.05.2018

(alle Photos (C) 2018 BI-Dell)

Das Entwässerungsproblem in Richterich ist schon seit sehr langer Zeit bekannt. Zuerst wurde das Regenwasserrückhaltebecken angelegt, das sich als zu gering bemessen herausstellte. dann wurde vor einigen Jahren zusätzlicher Rückhalteraum in der Horbacher Starße im Bereich von Alt-Richterich durch den Einbau eines großen Stauraumkanals geschaffen und nun sollen in der Richtericher Dell für das ausgedehnte Baugebiet erhebliche zusätzliche Wassermengen versickert werden, was sich früher als nicht möglich erwies. Was hat der liebe Gott in den letzten 20 Jahren geologisch und hydrogeologisch in der Richtericher Dell verändert, dass nun eine Versickerung möglich sein soll? Dazu müssen noch zwei getrennte Versickerungseinrichtungen hergestellt werden, da die geplante Erschließungsstraße mehr als 5.000 KFZ pro Tag befahren sollen und somit die abzuleitenden Niederschläge auf die Straßenfläche planerisch als nicht ungeklärt versickerungsfähig einzustufen sind. Planungen, die aufgrund von Bauchschmerzen des Oberbürgermeisters mit dem Kopf durch die Wand durchgesetzt werden sollen, entbeeren jeglicher Logik und können nicht sachlich zielführend werden aber bestimmt folgekostenträchtig sein.

 

2014 Versumpfung der Richtericher Dell

Die Böden im Planungsgebiet haben ein sehr hohes Wasserrückhaltevermögen sowie eine geringe Wasserdurchlässigkeit (Durchlässigkeitsbeiwert kf <1,00*10-7m/s). Laut DWA-A-138 (vormals Merkblatt 138 des (ATV)) zur Versickerungsmöglichkeit sind Böden mit einem kf-Wert von weniger als 5,00*10-6 m/s nicht zur Versickerung geeignet.

Versickerungsbetrachtungen, die sich nur auf die Ackerbodenkrume (ca. 0,5 m Tiefe) beziehen, sind nicht fach- und sachgerecht und dürfen daher nicht für die Planungen herangezogen werden.

Die geplanten Senken zur Regenwasserversickerung (Mulden im Rasen o.ä.) werden als nicht geeignet für die Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktion gesehen. 

Eine konzentrierte Zuführung von Wasser in Mulden dient nicht der natürlichen Wasserspeicherung der Lößlehme, sondern führt zur Versumpfung derselben. Aus diesem Grund wurde seinerzeit auch das Regenwasserrückhaltebecken errichtet, in das zudem auch Mischwasser zur Abflußverzögerung eingebracht wird. 

Merke:  Eine reguläre Versickerung nach den Regeln der Technik ist im gesamten Bereich der Richtericher Dell aller Voraussicht nach nicht möglich (daher gibt es auch das Regenwasserrückhaltebecken!).

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07. Ausgleich der Eingriffe

Ausgleichsvakuum

Die Planung Richtericher Dell und der Bau der erforderlichen Bau- und Umgehungsstraßen bedeuten einen erheblichen Eingriff in schutzwürdige Böden (Bodenfunktion, Naturhaushalt etc.) und sind aus bodenfachlicher Sicht abzulehnen. 

Nach dem Leitfaden der Stadt Aachen zur Bodenfunktionsbewertung müssten demnach mindestens ca. 60 Hektar Fläche für Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden (Annahme potentielle Ausgleichsfläche wie Ackerextensivierung, Waldumbau, Aufwertung von 0,5 Werteinheiten), die aber alle nicht die derzeitige Bodenfunktion der Bördeböden in der Dell ersetzen können.

Merke:  Ein Ausgleich eines Eingriffs in die natürliche Bodenfunktion ist in der Regel nie gleichwertig zum Verlust durch den Eingriff. Der Verlust bester Böden ist nicht ausgleichbar.

Ggf. werden dafür sogar relativ größere Areale benötigt, als die der Eingriffsfläche. Stehen diese Areale nicht zur Verfügung, dann muss die Stadt Aachen ggf. auch nicht 1:1 ausgleichen.

Jetzt wird geplant und später wird man wie "Pontius Pilatus" mit den Schultern zucken.

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08. Weiterer „Flächenfraß“ durch die Entwicklung der Richtericher Dell

Insider-Monopoly

Mit der Umsetzung der Planung „Richtericher Dell“ gehen laut bisheriger Angaben der Stadt ca. 37 Hektar landwirtschaftlicher Fläche unwiederbringlich verloren. Dieser prinzipielle Sachverhalt des übermäßigen Flächenverbrauchs wird auch im aktuellen Umweltbericht NRW 2013 angeprangert und geächtet und ist auch im Umweltministerium NRW gemäß Schreiben des UM Remmel vom 13.01.2014 bekannt .

Dazu kommen aber noch weitere ca. 4 bis 8 ha Fläche für die Nebenmaßnahmen und weitere ca. 8 ha bis 10 ha Fläche für die zweigleisige Schienenanbindung „VIA Avantis“ und ca. 17 ha für den im Norden vorgelagerten Grünstreifen, und was noch?. In der maximalen Summe sollen bisher mehr als ca. 60 ha Freiraum und landwirtschaftlich genutzter Bördeboden im Außenbereich unwiederbringlich verloren gehen.

Das sind zwei bis drei landwirtschaftliche Betriebe, wenn man von durchschnittlich 24 Hektar nach LANUV NRW ausgeht. Zudem ergeben sich noch diverse Flächenzerschneidungen und Insellagen durch die Linienbauwerke.

Auch für das Stadtgebiet Aachen ist für die Jahre 2000 – 2011 mit einem Gesamtverbrauch von 240 Hektar ein stetig anwachsender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsfläche zu verzeichnen.

Im Mittel beträgt der Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr in Aachen 21,8 ha/Jahr bzw. 0,0597 ha pro Tag (nach IT.NRW).

Das ist doppelt so viel wie gemessen an dem Nachhaltigkeitsziel des Bundes (Flächenverbrauch im Jahr 2020 bei 30 Hektar /Tag) und des Landes NRW (5 Hektar/Tag - langfristig angestrebt: Null-Netto-Verbrauch) zulässig ist.

Danach ergibt sich für das Gebiet der Stadt Aachen ein zulässiger Flächenverbrauch von nur 11 ha/Jahr bzw. 0,0340 ha pro Tag.

Merke:  Die Stadt muss nun ihre tatsächlichen Daten offenlegen (, da die IT NRW mit imaginären statistischen Daten und nicht bekannten Formeln operiert).

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09. Fehlplanung Avantis, auch hier unnötiger und immenser Flächenfraß

Folgekosten

Die Ausweisung des Gewerbegebietes Avantis (auch hier auf besten Böden) Ende der 1990-ger Jahren hat aufgrund eklatanter Planungsfehler der Stadt Aachen und der Euregio zu hohen Folgekosten von ca. 2,2 Mio € pro Jahr für die Stadt Aachen aber eigentlich für die Aachener Bürger geführt.

Die reinen Grundsteuern wurden 2000 und 2010 jeweils erhöht, was mit den vielen Planungs-Flops, zuletzt auch mit Avantis zusammenhängen wird.

Teure Infrastrukturkosten für die Erschließung von Straße und Kanal, fehlende städtische Einnahmen durch nicht sowie nur schwer zu verkaufende Grundstücke, weitere zu erwartende hohe Kosten für angeblich erforderliche Verkehrsanbindungen (Schienenverbindung Via Avantis etc.), um nur einige Faktoren zu nennen, belasten finanziell den Haushalt der Stadt Aachen und damit jeden Aachener Bürger (ökologische Kosten dabei nicht berücksichtigt).

Um überhaupt Grundstücke verkaufen zu können, wird an den seinerzeit festgeschriebenen Randbedingungen -Ansiedlung hoch qualifizierter Arbeitsplätze- im Sinne von geringeren Anforderungen an die Käufer "geschraubt". Vielleicht geht es ja der Dell genauso, wenn sie erschlossen werden sollte.

Vielleicht wird dann die Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell in eine Müllverbrennung und Kompostieranlage umgewidmet, um die Grundstücke noch gewinnbringend bzw. schuldenmindernd verkaufen zu können.crying

Heute wird in den seinerzeit visionärangepriesenen Bauflächen des grenzüberschreitenden Gewerbegebietes AVANTIS Solarstrom auf Bördeböden erzeugt und wieder Gemüse und Weizen angebaut, so dass hier eigentlich eine Rückumwidmung in „Flächen für die Landwirtschaft mit Ringstraßenanschluss“ erfolgen müsste.wink

Es bleibt zu befürchten, dass die aus unserer Sicht übermäßige Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen sich in 20 – 30 Jahren auch als Planungsfehler erweist, auf dessen Nachteilen und Kosten die folgenden Generationen dann sitzen bleiben.

Merke:  Die ökologisch und auch ökonomisch wertvolle Fläche der Richtericher Dell darf nicht aufgrund veralteter Datengrundlagen und als "visionär" verkaufter, aber eigentlich fadenscheiniger Prognosen zu einer Brachfläche durch Fehlplanungen der Stadt werden bzw. zu zukünftigen innerstädtischen Schrottimmobilien führen. Die Börde-Böden sind nicht wiederherstellbar, wenn sie einmal vernichtet worden sind.

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